Reha-Verzeichnis Rehabilitationskliniken MV

Neuigkeiten

Nachricht vom 26.10.11

Winterzauber auf Usedom

Die Ostseestrand-Klinik „Klaus Störtebeker“  lädt herzlich ein, die Weihnachtstage und den...

Nachricht vom 21.10.11

AHG Klinik Schweriner See für Tabakentwöhnung ausgezeichnet

Die AHG Klinik Schweriner See hat durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild...

Der Weg zur Reha

Information

Reha-Kliniken finden - Wegweiser

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Mit dem Reha-Verzeichnis haben Sie optimale Bedingungen sich dahingehend zu informieren und können die für Sie richtige Reha-Klinik finden.

Dennoch kann es spezielle auf Ihren Fall zugeschnittene Anforderungen geben, die eine individuelle Beratung erforderlich machen. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Er wird mit Ihnen beraten, welche Art der Rehabilitation für Sie medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen. Bei Verordnung einer anschließenden Rehabilitation nach einer Behandlung im Krankenhaus informiert Sie der Sozialdienst im Krankenhaus zu Ihren Rechten und übernimmt alle Formalitäten.

Daneben können Sie sich aber auch in einer der Servicestellen für Rehabilitation umfassend und qualifiziert beraten lassen. Diese wurden gemeinsam von den Leistungsträgern in den Landkreisen und Kommunen eingerichtet. Unter Servicestellen finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Antragsstellung

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt und vom Arzt verordnet werden. Hierzu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes hilfreich. Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Anträge aber auch direkt, d.h. ohne den Umweg über den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst im Krankenhaus, in dem Sie sich zur Behandlung Ihres Krankheitsbildes aufhalten, bei Ihrer Kasse oder auch der Rentenversicherung einreichen.

Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Klinik nach Wunsch

Grundsätzlich ist eine Rehabilitation in einer Klinik Ihrer Wahl möglich. Gemäß § 9 SGB IX haben Sie das Recht, sich eine für Sie geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Dabei muss der Kostenträger – z. B. also Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung – Ihren berechtigten Wünschen entsprechen. Berechtigte Wünsche sind Ihre persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie, religiöse oder weltanschauliche Bedürfnisse. Informieren Sie sich also rechtzeitig über die Rehabilitationskliniken, die Ihr Krankheitsbild behandeln können, die zertifiziert sind und entsprechende Verträge mit den Leistungsträgern abgeschlossen haben. Entsprechenden Informationen erhalten Sie unter „Reha-Klinik finden. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Antrag auf eine Rehabilitation einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.

Zuzahlungen

Medizinische Rehabilitationsleistungen sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung für eine stationäre Rehabilitation beträgt in der Regel 10 Euro pro Tag. Je nach Kostenträger gibt es Ausnahmen und Obergrenzen. Generell gilt, dass Kinder und auch Rehabilitationsleistungen über die Unfallversicherung zuzahlungsbefreit sind.