Die Antragsformulare erhalten Sie beim zuständigen Kostenträger oder den Servicestellen für Rehabilitation. Wer der zuständige Kostenträger ist, muss der Arzt einschätzen. Meist ist dies Ihre Rentenversicherung oder Krankenkasse. Füllen Sie die erforderlichen Formulare am besten gemeinsam mit Ihrem Arzt aus. Er wird Ihnen auch dabei helfen, das richtige Antragsformular auszuwählen. Bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen eine Bescheinigung auszustellen, die genaue Auskunft über Ihre Erkrankung gibt und warum für Sie eine Rehabilitation infrage kommt. Legen Sie diese Ihrem Antragsformular bei. Ferner können Sie sich an den Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus wenden. Im Zusammenwirken mit dem dort behandelnden Arzt berät Sie der Sozialdienst umfassend und unterstützt Sie ebenfalls bei der Beantragung einer Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR). Auch die Servicestellen sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.
Stellen Sie einen Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, fragen Sie lhren Arzt, ob er Leistungen der medizinischen Rehabilitation verordnen darf. lst dies nicht der Fall, bitten Sie ihn, Sie an einen dafür zuständigen Arzt zu überweisen. Ein ausführliches Verzeichnis von Ärzten in Ihrer Nähe, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen dürfen, können Sie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Mecklenburg-Vorpommern oder hier einsehen.