Für die Bewilligung einer Rehabilitation müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es besteht eine Rehabilitationsbedürftigkeit, .d.h. die Rehabilitation muss medizinisch indiziert sein.
- Es besteht eine Rehabilitationsfähigkeit, d.h. die Rehabilitation muss durchführbar sein.
- Es besteht eine positive Rehabilitationsprognose, d.h. die Rehabilitationsziele sind realistisch erreichbar.
- Es liegt eine Verordnung über Rehabilitation vom Arzt vor.
- Die ggf. erforderlichen Wartefristen wurden eingehalten.
In der Regel beträgt die Wartefrist 4 Jahre, d.h. haben Sie bereits schon einmal Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, so können Sie frühestens nach vier Jahren erneut eine Leistung in Anspruch nehmen. Ausnahmen von der Vier-Jahres-Frist sind möglich.