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Mutter - Kind - Kur

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Kindererziehung, Job, Haushalt - immer mehr Mütter und Väter sind am Ende ihrer Kräfte. Für solche Fälle gibt es die Vater/Mutter-Kind-Kur. Leider stellen sich die Krankenkassen oft quer. Wem eine Kur zusteht und wie man seine Chancen verbessert, erfahren Sie hier.

Medizinische Bescheinigung

Seit der Gesundheitsreform 2007 sind Mutter-Kind-Kuren Pflichtleis­tungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen einer Bescheinigung der medizinischen Notwenigkeit für eine Kur. Hierbei kommt es darauf an, dass die medizinische Notwendigkeit für die Kurmaßnahme vom Arzt ausführlich bescheinigt wird. Die Indikation "schwere Erschöpfung" alleine reicht meist nicht aus. Je ausführlicher beschrieben wird, woran die Eltern leiden - Migräne, Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Partnerschaftsprobleme - desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankenkasse einer Kur zustimmt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Der Gesetzgeber hat die leistungsrechtlichen Vorschriften für Vater/Mutter-Kind-Kuren im Sozialgesetz Fünftes Buch (SGB V) folgendermaßen festgelegt:

  • Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24 SGB V)
    Dies sind aus medizinischen Gründen erforderliche stationäre Maßnahmen, um einer möglichen Erkrankung vorzubeugen. Die Leistung kann in Form einer Mutter/Vater & Kind-Kur erbracht werden.
  • Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41 SGB V)
    Dies sind aus medizinischen Gründen erforderliche stationäre Maßnahmen, um eine bereits eingetretene Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlechterung zu verhindern. Die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden.

Der Gesetzgeber hat folgendes festgelegt:

  • Regeldauer der Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme von 21 Tage
  • Verlängerung der Maßnahme und/oder Verkürzung der Wiederholungsfrist sind bei entsprechender medizinischer Begründung möglich
  • Wiederholung der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation frühestens nach 4 Jahren
  • Zuzahlung pro Kalendertag für Erwachsene 10,00 €; für Kinder entfällt die Zuzahlung
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Fahrtkostenzuschusses durch den Kostenträger (Krankenkasse, Sozialamt, etc.).

Ihr Wahlrecht für die richtige Klinik

Die Auswahl der richtigen Einrichtung bestimmt maß­geblich Ihren Kurerfolg. Eine Übersicht über alle Eltern-Kind-Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie hier.

Die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mutter-Kind-Kuren in Mecklenburg-Vorpommern bieten mit ihren beson­deren Qualitätsmerkmalen die besten Vorraussetzungen dafür. In allen Einrichtungen gelten auch besonders hohe Ansprüche an die Kinderbetreuung. Nutzen Sie die umfangreichen Suchfunktionen des Reha-Verzeichnisses, um entsprechend Ihrer Beschwerden die geeignete Klinik auszuwählen. Machen Sie auch von der Möglichkeit Ihres Wunsch- und Wahlrechtes Gebrauch. Nähere Informationen enthalten Sie unter: www.reha-verzeichnis.de/ratgeber/der-weg-zur-reha.html

Bei Ablehnung des Kurantrages

Trotz gesetzlicher Regelungen lehnen Krankenkassen An­träge mitunter ab. Jüngste Zahlen des Müttergenesungswerkes belegen eine hohe Zahl an Kur-Ablehnungen. So wurden im Jahr 2009 nach Angaben der gemeinnützigen Stiftung bundesweit 31 Prozent aller medizinisch vorgeschriebenen Kur-Anträge von den Krankenkassen abgelehnt. Über 38 Prozent der Anträge seien mit der Begründung zurückgewiesen worden, alle Maßnahmen müssten ambulant ausgetestet werden, bevor der Besuch einer Kur-Einrichtung genehmigt wird. Lassen Sie sich davon auf keinen Fall abschrecken und legen Sie Widerspruch ein. Nach Angaben des Müttergenesungswerkes führt jeder zweite Widerspruch zum Erfolg und der Antrag doch noch bewilligt. Die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken unterstützten Sie dabei gerne.

Mit Kind gesund werden

Vor einer Mutter-Kind-Kur ist zu klären, ob eine Versorgung Ihrer Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause sichergestellt werden kann. Die Krankenkasse bezahlt z. B. den Einsatz einer Familienpflegerin, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Wenn für die Dauer der Maßnahme keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit zuhause sichergestellt werden kann, ist dies ein ausreichender Grund, das Kind mit zur Kur zu nehmen. Die Kinder sind im Rahmen einer Eltern-Kind-Maßnahme in den Kindergruppen gut aufgehoben und werden pädagogisch betreut. Darüber hinaus gibt es therapeutische Angebote zur Vater/Mutter-Kind-Interaktion. Außerhalb der Ferienzeiten findet in jeder aner­kannten Einrichtung schulbegleitender Unterricht statt. Hat Ihr Kind eine eigene Indikation, wird es alle notwendigen Behandlungen erhalten.

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